BGW aktualisiert die Arbeitsschutzstandards

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk sowie für Beauty- und Wellnessbetriebe an die gesetzliche Lage angepasst.

Hervorzuheben sind folgende Punkte:

  • Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
  • Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Wegfall der Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
  • Die ergänzenden Regelungen zum Atemschutz entfallen.
  • Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise zur Mund-Nase-Bedeckung unter Punkt 15.

Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 04.04.2022) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-beauty-wellness zu finden

×