Bundeskabinett beschließt vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Wirkung zum 2. Februar 2023 beschlossen.

Begründet wird die vorzeitige Aufhebung mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, der allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens und der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind jedoch weiterhin coronaspezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes oder der Länder zu beachten.

In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten auf seiner Homepage veröffentlicht.

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